§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Bildungsangeboten und DAS Ei. Grundlage für das Programm von DAS Ei – theaterpädagogisches Institut Bayern e.V. (im Folgenden kurz: DAS Ei) sind die Vereinssatzung von DAS Ei und das Weiterbildungsgesetz des Freistaats Bayern (EbFöG). Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Davon abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben dann keine Gültigkeit.

§2 Teilnahme

1. Die Teilnahme an Angeboten der DAS Ei steht allen Interessierten offen.

2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.

§3 Anmeldung

1. Für Fort- und Weiterbildungen mit Zertifikatsabschluss, Kurse und Workshops ist eine Anmeldung nötig.

2. Die einzelnen Kurse und Programmbestandteile sind durch eine jeweils einmalige Kennziffer (Veranstaltungs-ID) eindeutig identifizierbar.

3. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Angebotsausschreibung beschrieben.

4. Anmeldebestätigungen werden wahlweise postalisch oder per EMail versandt. DAS Ei benachrichtigt Teilnehmende, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder ausfällt.

5. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

6. Für Teilnahme an Veranstaltungen, die sich mit mehreren verteilten Terminen über mindestens 3 Monate erstrecken, kann je Teilnehmenden ein Online-Login auf eine Internetseite festgelegt werden.

7. Zu Veranstaltungen, die sich mit mehreren verteilten Terminen über mindestens 3 Monate erstrecken, kann ein Fortbildungsvertrag geschlossen werden.

8. Dieser Fortbildungsvertrag wird von DAS Ei vor Durchführung des ersten Kurstermins wahlweise per Post oder per Email oder als Bestandteil eines Online-Logins zugestellt und am ersten Kurstermin explizit vorgestellt.

9. Dieser Fortbildungsvertrag gilt nach einer Frist von 7 Tagen nach Durchführung des ersten Kurstermins als geschlossen, wenn dem nicht explizit schriftlich widersprochen wurde.

10. Es bedarf zum Zustandekommen dieses Vertrags keiner Unterschriften, dies auch dann nicht, wenn mit anderen Kursteilnehmenden explizit unterschriebene Verträge abgeschlossen werden.

11. Der Fortbildungsvertrag kann wahlweise durch postalisches oder digitales Verfahren (umlaufende Email oder im Online-Login) bei beiderseitigem Einvernehmen jederzeit geändert werden.

12. Im Ausnahmefall ist es möglich, dass im Fortbildungsvertrag grundsätzlich andere Konditionen, Termine oder Inhalte als in der der Anmeldung zugrunde liegenden Ausschreibung beschrieben werden. Sollten diese grundsätzlichen Änderungen nicht unter einvernehmlicher Beteiligung des/der Teilnehmenden getroffen worden sein besteht (anders als in §8 Abs.3 beschrieben) bis zu einer Frist von 7 Tagen nach Durchführung des ersten Kurstermins seitens des/der Teilnehmenden das Recht, von dem Vertrag kostenfrei zurückzutreten.

§4 Rahmenbedingungen

Die Veranstaltungen werden jeweils in der in der Ausschreibung angegebenen Stadt oder Gemeinde durchgeführt. Im Ausnahmefall kann dieser Ort abweichen. Termine, die in der Ausschreibung als ‚vorläufig‘ gekennzeichnet sind können bis zu 6 Monate geändert werden. Bei Programmreihen werden in der Regel von vor vornherein Ersatztermine festgelegt für den Fall, dass z.B. durch Erkrankung des Referenten ein Termin nicht gemäß Seminarplanung durchgeführt werden kann. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n DozentIn bzw. SeminarleiterIn oder eine bestimmte Räumlichkeit. Ebenso können vereinzelt Fortbildungsinhalte aktualisiert, verändert, ergänzt oder getauscht werden.

§5 Voraussetzungen für Abschluss-Zertifikate

Bei Zertifikatsfortbildungen ist die Verleihung des Abschluss-Zertifikats daran gebunden, dass von Teilnehmerseite alle zu erbringenden Leistungen erbracht wurden. Diese sind dem Fortbildungsvertrag oder in bestimmten Fällen einem gesonderten Curriculum mit Prüfungsordnung zu entnehmen. Ebenfalls müssen zur Verleihung des Abschluss-Zertifikats alle im Zusammenhang mit der Fortbildung anfallenden Kosten beglichen worden sein.

§6 Beginn und Dauer

Beginn und Dauer der Angebote und der Unterrichtsorte werden auf der Homepage, der Programmübersicht und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht. Der Beginn einer Veranstaltung kann um bis zu 3 Monate verschoben werden.

§7 Teilnahmekosten

1. Falls Programm kostenfrei angeboten wird, ist dies jeweils ausdrücklich in der Ausschreibung benannt.

2. Ansonsten verpflichten sich die Teilnehmenden mit der Anmeldung zur Zahlung der Kursgebühren.

3. Sämtliche durch das jeweilige Programm entstehenden Kosten werden in der Ausschreibung und im ggf. zu schließenden Fortbildungsvertrag aufgeführt.

4. Ggf. durch die Teilnahme entstehende Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen die Teilnehmenden selber. Es ist möglich, dass DAS Ei zur Vereinfachung von Abläufen kursinterne Regelungen unterstützt (z.B. eine Kurskasse zur Umlage von Verpflegungskosten).

5. Die Teilnahmekosten sind, je nach Angebotstyp, vor Veranstaltungsbeginn oder gestaffelt, vor und während der Veranstaltungen fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.

§8 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch der Veranstaltung

1. Liegen für ein Angebot nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich, ein Seminar programmgemäß durchzuführen, aus Gründen, die nicht von DAS Ei zu verantworten sind, so kann ein Angebot abgesagt werden.

2. In diesem Fall (wie unter § 8.1 beschrieben) werden die an DAS Ei bereits geleisteten Zahlungen voll erstattet.

3. Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist bis zu einer Frist von 6 Wochen (42 Tage) kostenlos möglich. Bei einigen Veranstaltungen kann diese Frist abweichen. Diese ist dann in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen. Nach dieser Frist wird die Anmeldegebühr einbehalten. Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind unter Einhaltung der Fristen an DAS Ei zu richten. Eine Kündigung während der Veranstaltung ist im Fortbildungsvertrag geregelt.

§9 Widerrufsbelehrung beim Bezug von Dienstleistungen

1. Teilnehmende der von uns bezogenen Dienstleistungen sind Verbraucher im Sinne von §13 BGB und haben ein Widerrufsrecht.

2. Teilnehmende können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: DAS Ei – theaterpädagogisches Institut Bayern e.V. Fürtherstr. 174a 90429 Nürnberg

3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Teilnehmende uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

4. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wurde oder wenn Teilnehmende den Leistungsbeginn selbst veranlasst haben.

§10 Datenschutz und Datensicherheit

1. Personenbezogene Daten werden zur Vorgangsbearbeitung elektronisch gespeichert und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes – BDSG behandelt.

2. Detaillierte Auskunft über den Datenschutz gemäß Datenschutz-Grundsatzverordnung (DSGVO) geben wir unter https://dasei.eu/datenschutz.

3. Die Nutzung von Online-Anmeldungen geschieht freiwillig. Für Schäden aufgrund Datenmissbrauchs während der Datenübertragung übernimmt DAS Ei keine Haftung oder Gewährleistung.

4. Die genauen Angaben zu Anrede, Name, Adresse und Geburtsdatum sind zur Bearbeitung der Anmeldung erforderlich. Die Telefonnummer und Emailadresse ist für organisatorische Zwecke hilfreich. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zur Durchführung der Angebote zulässig.

5. Bei ausgewählten Programmangeboten entsteht digitales Material. Eine Nutzung dieses Materials zum Zwecke der kursinternen Kommunikation erfordert eine explizite Regelung z.B. im Fortbildungsvertrag. Eine Nutzung dieses Materials zum Zwecke der Dokumentation und Erforschung von Theaterpädagogik samt Veröffentlichung bleibt DAS Ei vorbehalten und erfordert ebenfalls eine explizite Regelung z.B. im Fortbildungsvertrag. Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.

§11 Haftung

1. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Angebote wird von DAS Ei nicht übernommen.

2. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sich und haftet für ihre/seine Handlungen während der Angebote.

3. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit des/der Referenten sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, die DAS Ei nicht zu vertreten hat, befreien die DAS Ei für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist DAS Ei nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zur Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

§12 Sonstiges

Angebote von DAS Ei finden in unterschiedlichen Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten. Bei allen Lehrveranstaltungen ist den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.